Der theoretische Unterricht besteht aus 14 Doppelstunden. Also 14 mal 90 Minuten.
Diese 14 Doppelstunden teilen sich in 12x Grundstoff und 2x klassenspezifischen Zusatzstoff auf.
Grundstoff ist z.B. Vorfahrt, halten und parken, Verkehrsverhalten, usw.
Beim Zusatzstoff geht es um ein bisschen Technik und Umweltschutz.
Nachdem Ihr den theoretischen Unterricht komplett habt, dürft Ihr an der theoretischen Prüfung teilnehmen.
In der Zeit, in der ihr den theoretischen Unterricht absolviert, solltet Ihr unbedingt bereits mit den Fahrstunden anfangen.
Die Führerscheinausbildung muss unbedingt „verzahnt“ aus Theorie und Praxis ablaufen.
Nur so kann das in der Theorie erlernte angewandt und praktisch umgesetzt werden.
Andersherum kann so das in der praktischen Ausbildung erlernte Wissen in der Theorie angewandt werden und dabei helfen, den theoretischen Teil besser zu verstehen.
Die praktische Ausbildung besteht aus einer Unterweisung, Übungsstunden und Sonderfahrten (besondere Ausbildungsfahrten).
In der Unterweisung bekommt Ihr einen Überblick der gesamten Bedienungseinheiten des jeweiligen Fahrzeugs. Wo ist welcher Schalter, was passiert wenn diese benutzt werden, welche Kontrollen müssen regelmäßig durchgeführt werden u.s.w.
Während der Übungsstunden soll die Bedienung und Beherrschung des Fahrzeugs erlernt werden, wie z.B. das allgemeine Fahren, das Anfahren, schalten, anhalten, drehen und wenden, einparken, abbiegen usw. Dies wird aufgeteilt in eine Grundstufe, Aufbaustufe und Leistungsstufe.
Auch das eigentliche selbständige, sichere und gewandte Fahren gehört dazu.
Hier gilt z.B. das Prinzip „vom einfachen zum schweren“. Das heißt, dass Ihr von Fahrstunde zu Fahrstunde immer mehr dazu lernt. Natürlich OHNE jegliche Überforderung.
Habt Ihr diese Teile der Ausbildung abgeschlossen, beginnt Ihr mit den Sonderfahrten (im Volksmund fälschlicherweise auch Pflichtstunden genannt).
Diese bestehen aus mindestens 5 Fahrstunden Überland-, 4 Fahrstunden Bundesautobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten.
Diese Sonderfahrten sind zum Ende der Ausbildung vorgesehen.
Nach den Sonderfahrten folgt die Vorbereitung auf die fahrpraktische Fahrerlaubnisprüfung.
Dabei werdet Ihr bis ins kleinste Detail auf die Prüfung vorbereitet, auch eine Prüfungssimulation soll natürlich dazu gehören.
Erst wenn Ihr nach Absprache mit Eurem Fahrlehrer das Gefühl habt, bestens auf die Prüfung vorbereitet zu sein, sollte es in die Prüfung gehen.
Unsicher die Prüfung zu fahren, macht keinen Sinn.
Wir bilden Euch stets auf zeitgemäßen modernen Fahrzeugen aus.
Momentan haben wir für Euch
3 Audi Q2,
einen VW Golf 7,
sowie einen VW Bulli T5 im Bestand.
Für die Ausbildung zur Klasse BE, steht zusätzlich ein 2,5 Tonnen Tandemachsanhänger für Euch bereit.
125er fahren mit dem Autoführerschein.
Ab sofort ist es möglich nach einer „Fahrerschulung“ Motorräder der 125er Klasse zu fahren.
Und das alles OHNE Prüfung.
Die Fahrerschulung stellt sich aus einem klassenspezifischen theoretischen Teil von 4x90 Minuten und einem praktischen Teil von mindestens 5x90 Minuten zusammen.
Voraussetzungen für das Upgrade: Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, Mindestalter 25 Jahre.